Wespen stehen unter Naturschutz

 

Ein Wespennest wird nicht mehr von der Feuerwehr beseitigt. Vielmehr ist dies Sache von Schädlingsbekämpfern.

Zwischen Mai und September melden sich bei den Feuerwehren viele besorgter Bürger, die sich durch Wespen gestört oder bedroht fühlen. Grund des Anrufs sind Wespennester, die oft in Rollladenkästen, im Dachvorsprung oder in Mauernhohlräumen, Hecken und Büschen entstanden sind.

Wespen stehen seit einiger Zeit unter Naturschutz und dürfen deshalb in der Regel nicht vernichtet werden. Wenn möglich müssen die Wespen umgesiedelt werden. Nur in Ausnahmefällen, wenn die Umsiedelung technisch beziehungsweise praktisch nicht durchführbar ist und eine erhebliche Gefährdung oder Störung für Menschen oder Tiere ist, ist die Vernichtung zulässig.

Die Feuerwehr ist weder für die Umsiedelung noch für die ausnahmsweise Vernichtung zuständig, heißt es in einer Pressemitteilung. Die früher praktizierte Hilfe, bevor Wespen unter Naturschutz gestellt worden sind, ist nicht mehr möglich.

Wenn man unter Berücksichtigung des Naturschutzgesetzes ein Wespennest selbst beseitigen will, erhält man auch geeignete Mittel bei den Fachmärkten für Bau oder Landwirtschaft. Allerdings sollte äußerst vorsichtig vorgegangen werden.

Bitte wenden Sie sich daher besser an einen gewerblichen Schädlingsbekämpfer (z.B. in den Gelben Seiten) oder an:

 

Wolfram Block
Beseitigung von Wespennester  
Heiligkreuzsteinach
Tel. 06220/911425

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Termine im Dezember:

 

13.12.2024 | 19:00 Uhr | Übung

 

28.12.2024 | Gerätecheck

 

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Letzte Aktualisierung am 18.09.2024

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